Entsorgungspflicht von Bauabfällen durch den Bauherrn
Bei jeder Baumaßnahme während der gesamten Lebensdauer eines Gebäudes, seien es Reparaturen, Sanierungen, etc. müssen Baumaterialien entsorgt werden. Sie sind wertvolle Rohstoffe und sollen künftig nicht mehr auf Deponien verbracht, sondern wiederverwertet werden.
Grundlage bildet die Gewerbeabfallverordnung.
Entscheiden Sie bereits beim Bau, ob Sie bei Umbau- und Rückbaumaßnahmen Baustoffe als Wertstoffe veräußern können oder als Abfälle kostspielig entsorgen müssen.
Die Bauabfälle werden künftig wiederverwertet
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