Ihre Rechte zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei Mängeln baulicher Maßnahmen

Sie haben als Käufer bzw. Bauherr das Recht auf mangelfreie Produkte. Sollte sich herausstellen, dass die Produkte nicht mangelfrei sind, ist der Lieferant im Rahmen der Nacherfüllung (d.h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung) verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen zu ersetzen. Die Handwerker und Bauunternehmer schulden ihren Auftraggebern den Ausbau des mangelhaften Baumaterials und den Einbau des mangelfreien Ersatzmaterials.

Welche Rechte haben Sie für eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei einem Mangel einer baulichen Leistung?

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